Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:10 |
A1.7: Wahlordnung § 1
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Leipzig
WAHLORDNUNG
§ 1 Wahlgrundsätze
(1) Personenwahlen sind im Regelfall geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Als
Ausnahme hiervon sind bei der Wahl der Versammlungsleitung, Wahlkommission und
Mandatsprüfungskommission auf Mitgliederversammlungen auch offene Abstimmungen
möglich, wenn kein Geschäftsordnungsantrag auf geheime Wahl gestellt wird.
(2) Für die Durchführung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen ist eine
mindestens zweiköpfige Wahlkommission zu bestimmen. Mindestens ein Mitglied der
Wahlkommission soll eine Frau oder TINO-Person sein.
(3) Die Wahlen werden durch die von der Versammlung zu bestimmende
Versammlungsleitung durchgeführt.
(4) Bewerber*innen für Ämter, Positionen und Delegierungen haben die
Möglichkeit, sich in angemessener Zeit der Mitgliederversammlung vorzustellen
und auf Fragen zu antworten. Über den Umfang der Vorstellung, die Zahl der
Fragen und die zur Verfügung stehende Antwortzeit entscheidet die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag der
Versammlungsleitung. Sie soll im Regelfall drei Minuten nicht unterschreiten.
(5) Die Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommission ist öffentlich, kann
jedoch räumlich abgetrennt von der Mitgliederversammlung erfolgen.
(6) Bei Wahlen sollen alle Partei-Gremien und Delegiertenlisten mindestens zur
Hälfte mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden.
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